Eine Kontaktaufnahme ist im Übrigen auch von zu Hause aus – mittels elektronischer Geräte – möglich. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer über Drittpersonen zu den Kontaktdaten der Auskunftspersonen gelangen könnte. 8.5 Die Verlängerung der Untersuchungshaft erweist sich folglich auch unter Verhältnismässigkeitsaspekten als rechtens. Dass der Beschwerdeführer mittlerweile scheinbar die Zeit dazu genutzt hat, um über den Vorfall vom 14. Februar 2022 nachzudenken, und die Geschädigte um Verzeihung bittet, macht die Haft nicht unverhältnismässig.