16 Kontaktaufnahme nicht hinreichend zu bannen. Zum einen würde eine Verletzung der eben genannten Massnahmen erst zu spät erkannt werden. Eine persönliche Begegnung könnte demzufolge selbst mit überwachtem Hausarrest oder Rayonverbot nicht verhindert werden. Zum anderen könnte eine Verletzung eines gleichzeitig erlassenen Kontaktverbots ebenfalls erst im Nachhinein und damit zu spät festgestellt werden. Eine Kontaktaufnahme ist im Übrigen auch von zu Hause aus – mittels elektronischer Geräte – möglich.