15 Schändung, vereinigt worden ist. Wie weit die diesbezüglichen Ermittlungen fortgeschritten sind, entzieht sich der Kenntnis der Beschwerdekammer. So oder anders dürfen im Hinblick auf die Verhältnismässigkeit der Haftdauer nur diejenigen Ermittlungshandlungen ins Gewicht fallen, derentwegen Untersuchungshaft angeordnet worden ist.