Gleiches gilt hinsichtlich seines Einwands, wonach er die Bewohner der J.________ nicht so gut kennen würde. Zusammengefasst bestehen somit ernsthafte Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer in Freiheit mit F.________, G.________, H.________ und K.________ Kontakt aufnehmen und versuchen könnte, deren Aussageverhalten zu beeinflussen. Mit der Verlängerung der Untersuchungshaft kann sichergestellt werden, dass er seine Situation im laufenden Strafverfahren nicht durch Absprachen verbessert und damit die Ziele der Untersuchung stören oder vereiteln könnte.