__ seien ihm ebenfalls kaum bekannt, sodass sich eine Kontaktaufnahme massiv erschweren würde. Schliesslich habe keine der in Frage kommenden (mutmasslich) beinflussbaren Personen ein Motiv, ihn zu begünstigen, zumal er nur kurze Zeit in der J.________ gelebt und die Bewohner gegen sich aufgebracht habe. Zudem wäre sehr unglaubhaft, wenn die Geschädigte und die Auskunftsperson E.________ zum jetzigen Verfahrenszeitpunkt ihre Aussagen in relevanter Weise ändern bzw. zurückziehen würden. Weiter sei nicht erstellt, dass er tatsächliche Beeinflussungsversuche unternommen hätte oder solche planen würde.