Abs. 2 StGB). Ob ein Härtefall gegen die Landesverweisung sprechen könnte, erscheint hier prima facie zweifelhaft. Wie das Zwangsmassnahmengericht auch hier zutreffend festgehalten hat, ist dies jedoch nicht im Haftverfahren zu prüfen (Beschluss der Beschwerdekammer der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 126 vom 6. April 2021 E. 4.5). Wird der Beschwerdeführer zu einer Freiheitsstrafe von über