In Ghana leben seine Grossmutter und – entgegen seinen Ausführungen in der Beschwerde – auch seine Tante (a.a.O., Z. 92). Den Kontakt zur Grossmutter pflegt er nach wie vor (a.a.O., Z. 105). Angesichts der Tatsache, dass er in seinem Heimatland über soziale Kontakte verfügt und er die dortigen Lebensgewohnheiten kennt, dürfte es ihm nicht schwerfallen, sich in Ghana wieder zurechtzufinden. Ob die in Ghana bestehenden Kontakte eng sind, ist dabei nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Gleiches gilt betreffend die finanzielle Situation. Diese ist zwar nicht rosig und allfällige Reisekosten wären nicht so leicht aufzubringen.