Gemäss Letztgenanntem soll der Beschwerdeführer in der Nacht vom 19./20. März 2021 mit einer Prostituierten in einem Hotelzimmer in Biel vor einer minderjährigen Person den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Der Beschwerdeführer soll gemäss Rapport den Geschlechtsverkehr im Beisein einer weiteren Person nicht bestritten haben, wolle aber davon ausgegangen sein, dass diese 21 Jahre alt gewesen sei.