4.2.3 E.________, ein Kollege des Beschwerdeführers, gab am 15. Februar 2022 gegenüber der Polizei an, den fraglichen Abend mit dem Beschwerdeführer verbracht zu haben. U.a. hätten sie um ca. 19.30 Uhr in seinem Zimmer gezockt. Der Beschwerdeführer habe ihn immer wieder über D.________ ausgefragt, so beispielsweise, ob er wisse, wo sie wohne. Zudem habe der Beschwerdeführer gesagt: «komm, wir bumsen die». Obschon es ihm von diesem Moment an bewusst gewesen sei, dass der Beschwerdeführer etwas Schlimmes im Schild führe, habe er ihm das Zimmer der Geschädigten gezeigt. Er habe sich Sorgen gemacht und nicht gewusst, was er tun solle.