Der Beschwerdeführer räumte ausserdem ein, am Vortag des Ereignisses Kokain und Amphetamine konsumiert zu haben (a.a.O., Z 188). Anlässlich seiner Einvernahme vor dem Zwangsmassnahmengericht vom 12. April 2022 hielt er erneut fest (vgl. Z. 10-18), dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei. Die Bewohner des dritten Stocks der Battenberg Stiftung hätten sich gegen ihn verschworen. Es gebe viele Rassisten. Man habe ihn loswerden wollen. Dass die Geschädigte auch zu den Verschwörern gehöre, habe er nicht gewusst. 4.2.3 E.__