Beim anschliessenden Geschlechtsverkehr sei die Geschädigte «sehr sexuell» gewesen, habe sehr gestöhnt und einen Orgasmus gehabt (a.a.O., Z. 81 f. und Z. 257 und 278). Gewürgt habe er die Geschädigte nicht. Insofern sie «Sterne gesehen» habe, müsse dies wohl damit zu tun haben, dass ihr der Geschlechtsverkehr so gut gefallen habe (a.a.O., Z. 338 ff.). Der Beschwerdeführer räumte ausserdem ein, am Vortag des Ereignisses Kokain und Amphetamine konsumiert zu haben (a.a.O., Z 188).