Weitergehend divergieren die Schilderungen der am Geschehen Beteiligten. So will der Beschwerdeführer, als die Geschädigte die Tür geöffnet hatte, gesehen haben, dass diese bereits Gras geraucht habe und Alkohol auf ihrem Tisch gestanden sei. Sodann sei sie es gewesen, die ihn zum Eintreten aufgefordert habe. Im Zimmer sei es ebenfalls sie gewesen, die ihn verführt und auf Geschlechtsverkehr bestanden habe. Sie habe ihm gesagt, sie mache viel «Sexsport», hätte nur einmal etwas mit einem Afrikaner gehabt und wünsche sich eine Wiederholung.