und Z. 113 ff.). Im Anschluss habe der Beschwerdeführer ihr gesagt, sie solle sich auf den Rücken legen. Danach habe er sie mit seinem Penis auf «bestialische» Weise und ohne Kondom vaginal penetriert, was ihr Schmerzen bereitet habe (a.a.O., Z. 64 ff. und Z. 130 ff.). Von da an seien ihre Erinnerungen vage. Allerdings sei ihr die Dauer des Geschlechtsverkehrs wie eine Ewigkeit vorgekommen. Der Beschwerdeführer habe währenddessen beide Hände um ihren Hals gelegt, als würde er sie erwürgen. Sie sei nicht ohnmächtig geworden, habe jedoch «Sternchen» gesehen (a.a.O., Z. 67 f. und Z. 163 ff.).