Der Beschwerdeführer habe sie dann aufgefordert, sich auf allen Vieren aufs Bett zu legen. Dort habe er ihr die Jogginghose und den Slip zeitgleich ausgezogen. Daraufhin habe er begonnen, sie zuerst mit einem, kurz darauf mit zwei Fingern vaginal zu penetrieren. Sie sei schockiert gewesen und habe sich wiederum aus Angst nicht getraut, etwas zu sagen. Schmerzen habe sie dabei keine gehabt, aber sie habe sich gedemütigt gefühlt (a.a.O., Z. 104-106). Sie habe dem Beschwerdeführer zwar nicht gesagt, dass sie keine sexuellen Handlungen mit ihm wünsche, wohl aber, dass sie einen Freund habe (a.a.O., Z. 61 ff. sowie Z. 98 ff. und Z. 113 ff.).