Dies jedoch nur, weil sie nicht gewusst habe, was sie sagen solle. Als der Beschwerdeführer daraufhin ihre Zigaretten erblickt habe, habe sie ihm eine angeboten. Als sie sich zum Fenster begeben habe, um dort eine Zigarette zu rauchen, habe sich der Beschwerdeführer ihr angenähert und ihr aufdringliche Fragen gestellt. Anschliessend habe der Beschwerdeführer sie von hinten umarmt und begonnen, ihren Rücken zu massieren. Aus Angst, er würde gewalttätig, habe sie nichts gesagt (a.a.O., Z. 58 ff. und Z. 94 f.). Der Beschwerdeführer habe sie dann aufgefordert, sich auf allen Vieren aufs Bett zu legen.