Danach sei sie in ihr Zimmer zurückgekehrt. Um ca. 21.30 Uhr sei wiederholt resp. in aufdringlicher Weise an ihre Tür geklopft worden, worauf sie zunächst nicht reagiert habe. Da das Klopfen nicht aufgehört habe, habe sie schliesslich doch die Tür geöffnet und den Beschwerdeführer gesehen. Dieser habe gefragt, ob sie eine Zigarette habe. Sie habe dies verneint und ihn an ihren Nachbarn verwiesen. Der Beschwerdeführer habe jedoch darauf beharrt, in ihr Zimmer zu kommen, was sie schliesslich zugelassen habe. Dies jedoch nur, weil sie nicht gewusst habe, was sie sagen solle.