3 te zusammengefasst geltend, der Beschwerdeführer habe an ihre Zimmertüre geklopft und insistiert, ins Zimmer eintreten zu können. Sie sei von ihm bedrängt worden und schliesslich sei es gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gekommen. Demgegenüber macht der Beschwerdeführer geltend, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen.