___ festgenommen, nachdem ihn D.________ (nachfolgend auch Geschädigte genannt) am Vorabend gegenüber der Polizei beschuldigt hatte, gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen zu haben. Mit Entscheid vom 18. Februar 2022 versetzte das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ihn für eine Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft, d.h. bis am 14. Mai 2022. Mit Schreiben vom 31. März 2022 ersuchte A.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, bei der Staatsanwaltschaft um Haftentlassung.