1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen Vergewaltigung, evtl. Schändung, sexueller Handlungen mit Kindern, Diebstahls, Sachbeschädigung, Betrugs, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Zechprellerei und Beschimpfung. Am 15. Februar 2022 wurde A.________ festgenommen, nachdem ihn D.________ (nachfolgend auch Geschädigte genannt) am Vorabend gegenüber der Polizei beschuldigt hatte, gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen zu haben.