4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanswalt C.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben, Staatsanwalt D.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 14. Juni 2022 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: