4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’000.00, trägt die Beschwerdeführerin. 3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet.