Zwar können im Rahmen einer Einstellung auch die Beweisanträge überprüft werden. Die Beschwerdeführerin ist aber, wie ausgeführt, nicht zur Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung wegen Begünstigung legitimiert und es kann keine materielle Überprüfung der Einstellung erfolgen. Da die als fehlerhaft gerügte antizipierte Beweiswürdigung auf eine inhaltliche Prüfung der Sache abzielt, ist dieser Einwand der Beschwerdeführerin nicht zu beurteilen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_880/2020 vom 1. Februar 2021 E. 1.5.2).