a StPO ergibt, stützt sich die Staatsanwaltschaft für die Beurteilung, ob ein hinreichender Tatverdacht für die Eröffnung einer Untersuchung gegeben ist, u.a. auf die Strafanzeige sowie die Berichte der Polizei. Die Aufforderung der Staatsanwaltschaft an die Beschwerdeführerin vom 9. Februar 2022, die Angaben und Erklärungen in der eingereichten Strafanzeige zu ergänzen und auszuführen, worin im vorliegenden Fall die «Verfügung kraft hoheitlicher Gewalt» liege, stellt eine typische Handlung dar, welche vor Eröffnung der Untersuchung vorgenommen wird.