Nachdem die Staatsanwaltschaft die Beschuldigten 1-3 hinsichtlich des Vorwurfs der üblen Nachrede, evtl. Verleumdung delegiert hatte einvernehmen lassen und Vergleichsverhandlungen gescheitert waren, stellte sie den Parteien mit Mitteilung vom 1. April 2022 in Aussicht, gegen die Beschuldigten 1-3 Anklage wegen übler Nachrede zu erheben. Mit Verfügung vom selben Tag stellte sie das Strafverfahren gegen die Beschuldigen 1-3 wegen Amtsmissbrauchs ein. 3.2 Die Staatsanwaltschaft begründete die Nichtanhandnahmeverfügung wie folgt: