Nachdem die Spesenabrechnungen der Beschwerdeführerin bereits im Frühling 2019 in der Kritik gestanden und vom Gemeinderat überprüft worden waren, kam dieser Ende 2019 auf seinen Beschluss zurück und beauftragte am 21. Januar 2020 die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Einwohnergemeinde F.________(Ortschaft) – deren einzige Mitglieder im vorliegend relevanten Zeitraum die Beschuldigten 1-3 waren – mit der Prüfung der Spesen der Beschwerdeführerin. Die GPK erstattete dem Gemeinderat am 27. März 2020 Bericht. Der GPK-Prüfbericht wurde am 22. Mai 2020 im G.________(Amtsanzeiger) veröffentlicht.