3. 3.1 Die Beschwerdeführerin war seit 2013 Gemeindepräsidentin der Einwohnergemeinde F.________(Ortschaft). Im Rahmen dieser Tätigkeit bezog sie Entschädigungen und Spesen. Nachdem die Spesenabrechnungen der Beschwerdeführerin bereits im Frühling 2019 in der Kritik gestanden und vom Gemeinderat überprüft worden waren, kam dieser Ende 2019 auf seinen Beschluss zurück und beauftragte am 21. Januar 2020 die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Einwohnergemeinde F.________(Ortschaft) – deren einzige Mitglieder im vorliegend relevanten Zeitraum die Beschuldigten 1-3 waren – mit der Prüfung der Spesen der Beschwerdeführerin.