_ ist somit nicht erstellt. Gemäss übereinstimmenden Aussagen hat sich der Beschuldigte klar gegen die Fesselung auf dem Rücken gewehrt, indem er sich versteifte und versuchte, seine Hände zu verbergen und aufzustehen bzw. nicht zu Boden gebracht zu werden. Dass es tatsächlich zu einem Klemmen der Beschwerdeführerin gekommen ist, kann jedoch unter diesen Umständen nicht als erwiesen erachtet werden.