285 StGB darstelle. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin seien die Umstände des Vorfalls und insbesondere die (vorliegend fehlende) Verhältnismässigkeit für das vorliegende Verfahren sehr wohl relevant, da offenkundig sei, dass die Handlungen des Beschuldigten als direkte Reaktion auf die Tathandlungen der Beschwerdeführerin resp. der Beschuldigten im Verfahren BA 21 929 erfolgt seien, weswegen auch die Edition der Akten BA 21 929 beantragt werde.