Die Polizisten hätten dies als Widerstand gegen die Amtshandlung aufgefasst und die Fesselung und somit auch die Anhaltung nach Lehrbuch vorgenommen, indem sie den Beschuldigten zu Boden gebracht, ihn dort fixiert und seine Hände auf dem Rücken in Handschellen gelegt hätten. Gemäss übereinstimmenden Aussagen habe sich der Beschuldigte klar gegen die Fesselung auf dem Rücken gewehrt, indem er sich steif gemacht und versucht habe, die Hände zu verbergen und aufzustehen bzw. nicht zu Boden gebracht zu werden. Eine eindeutige aggressive Kraftentfaltung gegen die beiden Polizisten sei beweismässig jedoch nicht erstellt.