So sei dem Beschuldigten zuerst eine der beiden Handschellen am nach vorne ausgestreckten Handgelenkt angelegt worden und als der Polizist diese Hand nach hinten auf den Rücken habe ziehen wollen, um dort dann die zweite Hand zu fesseln, habe der Beschuldigte gesperrt und sich gegen die Fesselung auf dem Rücken gewehrt. Die Polizisten hätten dies als Widerstand gegen die Amtshandlung aufgefasst und die Fesselung und somit auch die Anhaltung nach Lehrbuch vorgenommen, indem sie den Beschuldigten zu Boden gebracht, ihn dort fixiert und seine Hände auf dem Rücken in Handschellen gelegt hätten.