Die Polizisten hätten dem Beschuldigten allerdings gar nicht erklären können (oder es gar nicht versucht), warum sie auf einer Fesselung hinter dem Rücken bestanden haben. So sei dem Beschuldigten zuerst eine der beiden Handschellen am nach vorne ausgestreckten Handgelenkt angelegt worden und als der Polizist diese Hand nach hinten auf den Rücken habe ziehen wollen, um dort dann die zweite Hand zu fesseln, habe der Beschuldigte gesperrt und sich gegen die Fesselung auf dem Rücken gewehrt.