Ab diesem Moment seien sich die Beteiligten nicht mehr einig gewesen, da der Beschuldigte gewollt habe, dass ihm die Handschellen vorne angebracht werden, und er gemäss seinen Aussagen die Polizei darauf hingewiesen habe, dass er wegen seiner Rückenschmerzen keine Fesselung am Rücken wolle. Die beiden Polizisten hätten dies einerseits wegen der sprachlichen Probleme nicht verstanden und andererseits aus Sicherheitsgründen keine Fesselung vorne gewollt. Die Polizisten hätten dem Beschuldigten allerdings gar nicht erklären können (oder es gar nicht versucht), warum sie auf einer Fesselung hinter dem Rücken bestanden haben.