5 der Beschuldigte verstanden und sich kooperativ gezeigt, was die Polizisten ebenfalls erkannt hätten, da der Beschuldigte seine beiden Hände nach vorne gestreckt habe, damit sie ihm die Handschellen hätten anlegen können. Ab diesem Moment seien sich die Beteiligten nicht mehr einig gewesen, da der Beschuldigte gewollt habe, dass ihm die Handschellen vorne angebracht werden, und er gemäss seinen Aussagen die Polizei darauf hingewiesen habe, dass er wegen seiner Rückenschmerzen keine Fesselung am Rücken wolle.