die Hosentasche des Beschuldigten kontrolliert und dort ein Minigrip mit weissen Pulverrückständen gefunden habe. Obwohl der Beschuldigte betrunken und «verladen» gewesen sei und sich die Kommunikation schwierig gestaltet habe, sei die Hosensackkontrolle problemlos verlaufen und eine Fesselung nicht notwendig gewesen.