Aufgrund der Uniform habe der Beschuldigte trotzdem sofort verstanden, dass ihm Polizisten gegenübergestanden seien, die seinen Ausweis hätten sehen wollen. Der Beschuldigte habe dabei zum Ausdruck gebracht, dass er keinen Ausweis dabeihätte und habe verstanden, dass die Polizisten deswegen mit ihm zum Patrouillenfahrzeug hätten verschieben müssen. Dabei habe er von sich aus mehrmals «Cocaina» gesagt und auf seinen Hosensack gedeutet, worauf der Polizist E.________ die Hosentasche des Beschuldigten kontrolliert und dort ein Minigrip mit weissen Pulverrückständen gefunden habe.