Während der Intervention soll er zudem mit den Armen um sich geschlagen und versucht haben, die kontrollierenden Polizisten zu treten. Zudem soll er versucht haben, die Beschwerdeführerin ins Bein zu klemmen. Daraufhin sei er für weitere Abklärungen durch eine andere Patrouille auf die Polizeiwache Waisenhaus gebracht worden. Gestützt darauf eröffnete die Staatsanwaltschaft noch gleichentags eine Untersuchung gegen den Beschuldigten wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, die in der nunmehr angefochtenen Einstellung des Verfahrens resultierte.