Damit habe sich der Beschuldigte einverstanden erklärt und seine Unterarme nach vorne ausgestreckt. E.________ habe dem Beschuldigten daraufhin am linken Handgelenk Handfesseln anbringen können, worauf der Beschuldigte sich jedoch plötzlich zur Wehr gesetzt, seine Arme zum Oberkörper gezogen und seinen ganzen Oberkörper angespannt habe. Dabei habe der Beschuldigte nur unter grossem Kraftaufwand zu Boden geführt und fixiert werden können. Während der Intervention soll er zudem mit den Armen um sich geschlagen und versucht haben, die kontrollierenden Polizisten zu treten.