4 Bahnhofs Bern unterwegs gewesen. Vor dem Fussgängerstreifen hätten die Beschwerdeführerin und ihr Kollege den Beschuldigten angesprochen und dabei mehrere Schürfwunden am Körper und blutige Knöchel an den Händen feststellen können, weswegen sie mit ihm zum Patrouillenfahrzeug gegangen seien. Als sich der Beschuldigte nicht habe ausweisen können, hätten sie ihm eröffnet, dass man mit ihm nun auf eine Polizeiwache gehen werde. Damit habe sich der Beschuldigte einverstanden erklärt und seine Unterarme nach vorne ausgestreckt.