285 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) konsumiert werden und dieser Straftatbestand nicht nur dem Schutz der staatlichen Autorität dient, sondern sekundär auch die Beamten selber schützt (MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 78 zu Art. 115 StPO). Anders verhält es sich demgegenüber beim Tatbestand der Hinderung einer Amts-