1. Mit Verfügung vom 29. März 2022 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Diebstahls, evtl. Hehlerei, evtl. Nichtanzeigens eines Fundes und Sachbeschädigung ein. Hiergegen erhob die Privatklägerin C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwalt D.__