1. Es wird festgestellt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers sowie das Beschleunigungsgebot verletzt hat. 2. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 6. April 2022 (EO 21 3524) wird aufgehoben. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, trägt der Kanton Bern. 4. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. Es besteht keine Rück- oder Nachzahlungspflicht.