3 Liegenschaft befunden. Das Geld diene somit dem Unterhalt der Ehefrau und der Tochter, welche darauf angewiesen seien. Der Beschwerdeführer untermauert diese Behauptung mit einem Bankbeleg der Credit Suisse betreffend ein auf C.________ lautendes Konto. Gemäss Kontoauszug soll auf dieses Konto am 3. Mai 2021 ein Geldbetrag von CHF 1'343.90 von der Arbeitslosenkasse Bern einbezahlt worden sein.