Das Notengeld wird zur Sicherstellung von Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen und Entschädigungen verwendet. Die übrigen Gegenstände stellen Beweismittel im Strafverfahren gegen den Beschuldigten dar. Die fraglichen Gegenstände und Vermögenswerte sind daher zu beschlagnahmen. Über eine allfällige Einziehung wird durch das urteilende Gericht, eventuell in einer Einstellungsverfügung zu entscheiden.