Da das Anfechtungsobjekt den Streitgegenstand definiert, kann auf die Ausführungen des Beschwerdeführers zum Strafbefehl nicht eingegangen werden. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist einzig die Verfügung des Regionalgerichts vom 7. April 2022 und nicht die materielle Überprüfung des Strafbefehls resp. die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschwerdeführers.