Mit Verfügung vom 28. Juni 2021 hielt die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl fest und überwies die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht). Mit Vorladungsverfügung vom 15. Juli 2021 wurde der Beschwerdeführer mit der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen zur Hauptverhandlung vom 7. April 2022 vorgeladen. In Ziffer 6 der vorgenannten Vorladungsverfügung wurde dem Beschwerdeführer zudem Folgendes mitgeteilt: Wer von einer Strafbehörde vorgeladen wird, hat der Vorladung Folge zu leisten. Wer verhindert ist, hat dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen;