4 bietet keine Garantie dafür, dass er dieses Auto nicht mehr brauchen kann. Die Beschlagnahme ist auch zumutbar. Der Beschwerdeführer wird längere Zeit nicht über einen Führerausweis verfügen und es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Beschlagnahme bereits dazu führen sollte, dass das Auto aufgrund fehlender Wartung oder Standschäden nicht mehr fahrbar sein wird. Das verfolgte Ziel und der damit verbundene Eingriff in das Eigentum des Beschwerdeführers stehen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander. Die Beschwerde ist abzuweisen.