Es kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft verwiesen werden, welchen sich die Kammer anschliesst. Sein Verhalten und seine Aussagen, weshalb er das Auto genommen hat (nicht zu spät zur Arbeit kommen), zeigen, dass er in solchen (selbstverschuldeten) Situationen nicht in der Lage zu sein scheint, eine andere Lösung zu finden. Insbesondere sind seine Ausführungen kein Zeichen von echter Reue, welche ihn in Zukunft davon abhält, sein Auto zu brauchen, sondern weisen einzig daraufhin, dass er nicht mit der Beschlagnahme seines Autos gerechnet hatte.