4. Der Beschwerdeführer rügt in seiner Eingabe vom 24. Januar 2022 vorab eine Gehörsverletzung. Die Beschlagnahmearten würden sinngemäss und allgemein umschrieben und die Staatsanwaltschaft lege nicht konkret dar, welche Beschlagnahmeart vorliege bzw. welchem konkreten Zweck die Beschlagnahme diene. Das Wort «Einziehung» werde nirgendwo erwähnt. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung genügt es, wenn sich die betroffene Person über die Tragweite des Entscheids Rechenschaft geben und ihn in voller Kenntnis der Sache an die höhere Instanz weiterziehen kann. In diesem Sinne muss