Die Staatsanwaltschaft teilte am 16. Februar 2022 mit, dass das Verfahren gegen den Beschwerdeführer infolge Gerichtsstands an die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau abgetreten worden sie und dort unter der Verfahrensnummer EO 22 1330 weitergeführt werde. Am 21. März 2022 liess der Beschwerdeführer der Beschwerdekammer ein undatiertes Schreiben zukommen, in welchem er erneut sinngemäss darum bat, ihm das Auto auszuhändigen. Zudem reichte er ein Schreiben der Polizei Baselland, Administrativmassnahmen, vom 8. Februar 2022 ein.