Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme vom 1. Februar 2022 die Abweisung der Beschwerde. Am 7. Februar 2022 reichte der Beschwerdeführer abschliessende Bemerkungen zur Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft ein. Die Staatsanwaltschaft teilte am 16. Februar 2022 mit, dass das Verfahren gegen den Beschwerdeführer infolge Gerichtsstands an die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau abgetreten worden sie und dort unter der Verfahrensnummer EO 22 1330 weitergeführt werde.